Welche Inhalte sollten in einer Homeoffice-Betriebsvereinbarung berücksichtigt werden?

Eine Homeoffice-Betriebsvereinbarung sollte alle gesetzlichen Vorgaben zur Regelung des außerbetrieblichen Arbeitsplatzes umfassen, die der Arbeitsvertrag von Mitarbeitern nicht abdeckt. Dies umfasst alle wichtigen Inhalte rund um

  • Datenschutz
  • Datensicherheit
  • Verhalten im Homeoffice
  • Gesundheitsschutz
  • Arbeitsschutz
 

Das mobile Arbeiten ermöglicht die Erfüllung der Arbeitsaufgaben auch außerhalb des Betriebes. So kann dazu beigetragen werden, die Vereinbarkeit der Arbeitstätigkeit und der persönlichen Lebensführung zu verbessern und eine flexible Gestaltung von Arbeitszeit und -ort im privaten und im betrieblichen Interesse im Rahmen bestimmter Regelungen zu ermöglichen.

Betriebsvereinbarungen regeln rechtsverbindliche Inhalte zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Sie beinhalten sowohl Rechte als auch Pflichten für Arbeitnehmer und -geber und den Betriebsrat.

Zu beachten ist, dass laut § 90 Abs. 2 BetrVG im Betriebsverfassungsgesetz „die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer“ dem Betriebsrat übermittelt werden müssen. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gelten beispielsweise bei der Einrichtung und Anwendung technischer Geräte, sowie der Arbeitszeiten.

Der Unterschied zwischen einer Homeoffice Richtlinie und einer digitalen Betriebsvereinbarung

Eine Homeoffice-Richtlinie ist kein rechtlich bindender Begriff und beschreibt, ähnlich zu einer Betriebsvereinbarung, Regeln zum Umgang mit Daten-, Gesundheits- und Arbeitsschutz. Da rechtlich geltende Vereinbarungen mit dem Betriebsrat abgestimmt werden müssen, empfiehlt es sich die Homeoffice Regelung in einer Betriebsvereinbarung festzuhalten.

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