Heimarbeit Definition

As Heimarbeitende werden Personen bezeichnet, die erwerbsmäßig im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Meistern in den eigenen Privaträumen oder einer anderen selbst gewählten Umgebung Arbeitsergebnisse für einen Auftraggeber erzeugen

Wichtig zu beachten ist, dass in Heimarbeit tätige Mitarbeiter nicht als Personen definiert werden, die im remotely arbeiten. Rechtlich fallen Heimarbeitende zwischen freie und weisungsgebundene Mitarbeiter. Trotz Verrichtung der Arbeit außerhalb eines Betriebes und der Tatsache, dass Heimarbeitende nicht dem Direktionsrecht unterliegen, ist die sozialrechtliche Position von Heimarbeitenden hinsichtlich der Versicherung an den klassischen Arbeitnehmern angeglichen.

Erwerbstätigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass es sich um eine dauerhafte (oder zeitlich befristete) Beschäftigung handelt, die zumindest zum Lebensunterhalt des Arbeitnehmern beiträgt – das Einkommen aus der Heimarbeit muss aber nicht so hoch sein, dass die Betroffenen damit ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Heimarbeit ist nicht auf gewerbliche oder gering qualifizierte Arbeiten beschränkt.

Die Entwicklung der Heimarbeit

Vor mehr als 100 Jahren, im Dezember 1911, wurde das Heimarbeitsgesetz beschlossen. Es war das erste Gesetz, das einen Arbeitsschutz für Heimarbeiter vorsah. Es enthielt, ähnlich wie das heutige Arbeitsschutzgesetz für Arbeitnehmer, erstmals Regelungen zur Gefahren- und Arbeitssicherheit sowie zum Gesundheitsschutz für Beschäftigte in Heimarbeit. Im Laufe der Jahre wurden immer wieder zeitgemäße Anpassungen vorgenommen, damit das Gesetz den aktuellen Gegebenheiten entspricht.

Wie bereits erwähnt, gibt es tatsächlich eine Vielzahl von Gesetzen, die generell dem Schutz der Arbeitnehmern dienen sollen, aber nicht unbedingt auf die Heimarbeit angewendet werden können, da Heimarbeiter keine klassischen Arbeitnehmer im Sinne des deutschen Arbeitsrechts sind.

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